Extension du mandat d'égalité aux personnes LGBTIQ
Contenu
Der Kanton Basel-Stadt erweitert explizit den Gleichstellungsauftrag auf LGBTI-Menschen und schafft eine gesetzliche Grundlage dazu. Im neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz wird ein umfassender Geschlechterbegriff definiert. Zudem regelt das Gesetz die Pflichten und Aufgaben der Verwaltung in diesem Bereich.
Objectif
Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Menschen
Responsable(s)
Canton de Bâle-Ville BS
Partenaire(s)
-
Etat
En cours
Etat de mise en oeuvre
Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wurde am 15.6.25 in Kraft gesetzt. Zur Umsetzung wurden zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt. Neu verfügt die Fachstelle Gleichstellung über einen Fachbereich LGBTIQ und kann u.a. Projekte und Angebote mittels Fördergelder LGBTIQ unterstützen.
Principales étapes / calendrier
Öffentliche Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf : Herbst 2021
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: ca. Sommer 2022
Aufbau eines neuen Fachbereichs LGBTI: nach Verabschiedung im Grossen Rat
Bases légales
Existantes
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Bases légales
Nouvelles à créer
Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)
Indicateurs / objectifs quantitatif
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Autres fondements
Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ressources
Noch offen
Champ d'action
Discrimination Stratégie / plan d’action / loi contre la discrimination
Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure
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