Le canton de Bâle-Campagne s'engage pour la protection contre le harcèlement sexuel
Contenu
Der Kanton stellt intern Vertrauenspersonen zum Schutz der sexuellen Integrität zur Verfügung, die regelmässig weitergebildet werden, ausserdem steht eine Kommission bereit für Untersuchungen von Fällen sexueller Belästigung.
Gleichstellung BL sensibilisiert Kader-Mitarbeitende zu sexueller Belästigung.
Gleichstellung BL überarbeitet Broschüren zu sexueller Belästigung, stellt sie öffentlich zur Verfügung und bewirbt sie sowie geeignete Materialien Dritter regelmässig.
Gleichstellung BL verteilt Broschüre an Jugendliche flächendeckend und jährlich an 1. Klassen der Sekundarstufen I und II.
Objectif
Der Kanton schützt seine eigenen Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung und bestärkt öffentlich zu Prävention und Schutz.
Responsable(s)
Canton de Bâle Campagne BL
Partenaire(s)
Kanton Basel-Landschaft, alle Direktionen und Behörden
Etat
Permanent
Etat de mise en oeuvre
Broschüren, Unterlagen und interne Prozesse werden aktuell geprüft, angepasst und aktualisiert.
Principales étapes / calendrier
Jährliche Weiterbildung der Vertrauenspersonen;
Inputs diverse Zielgruppen;
regelmässige Updates auf Website und in Newsletter und auf Social Media;
Verteilung der Broschüre an alle Jugendliche in der 1. Klasse der Sekundarschulen I und II.
Bases légales
Existantes
Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
Bases légales
Nouvelles à créer
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Indicateurs / objectifs quantitatif
Durchführung der Weiterbildungen für Vertrauenspersonen;
Durchführung Input an Kader-Mitarbeitende;
Anzahl der mit Broschüre belieferten Jugendlichen
Autres fondements
Verbreitung der Broschüre für Jugendliche : Bericht zum Projekt «Istanbul-Konvention, Massnahmen zur Umsetzung, erste Phase»
Ressources
Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.
Champ d'action
Discrimination Protection et formation contre le harcèlement sexuel et la discrimination au sein de l’administration
Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure
Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.