Mesure 4.4.A.4

Offre de prévention «KMU konkret+»

4.4.A.4.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenu

KMU konkret+ ist ein Angebot zur Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Es ist spezifisch auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten.

Objectif

Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Förderung einer Betriebskultur in Unternehmen im Kanton St.Gallen, die frei ist von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.

Im Weiterbildungsangebot lernen Vorgesetzte, wie sie ihre gesetzlichen Pflichten in Bezug auf Prävention, Intervention und Schutz von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz einhalten und ein respektvolles und motivierendes Arbeitsklima unter ihren Mitarbeitenden fördern. Ausserdem erhalten sie Unterstützung bei der Erarbeitung oder Überprüfung ihres betriebsinternen Reglements zu sexueller und sexistischer Belästigung.

Das Angebot besteht aus den folgenden drei Teilen:
• eine Weiterbildung für Kader-Mitarbeitende
• eine Weiterbildung für Mitarbeitende
• Entwicklung oder Überprüfung eines betriebsinternen Leitfadens

Responsable(s)

Saint-Gall SG

Partenaire(s)

Amt für Soziales (Abteilung Chancengleichheit), Appenzell Ausserrhoden und Fachstelle für Gleichstellung, Stadt Zürich

Etat

En cours

Etat de mise en oeuvre

Das Präventionsangebot «KMU konkret+» wird weiterhin im Kanton St.Gallen angeboten, die Öffentlichkeitsarbeit soll intensiviert werden. 

Principales étapes / calendrier

Lancierung: Herbst/Winter 2022
Erste Durchführungen: 2023


Bases légales
Existantes

Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz
Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz
Art. 328 Obligationenrecht

Bases légales
Nouvelles à créer

Indicateurs / objectifs quantitatif

Autres fondements

Ressources

Fördermittel des EBG
Umsetzung im Rahmen des Aktionsplanes der kantonalen Gleichstellungsförderung


Champ d'action

Discrimination Sensibilisation au harcèlement sexuel dans les entreprises

Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure