Tolérance zéro pour le harcèlement sexuel
Contenu
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.
Objectif
Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)
Responsable(s)
Canton de Soleure SO
Partenaire(s)
Personalamt
Etat
En cours
Etat de mise en oeuvre
Der Leitfaden für Vorgesetzte wurde erstellt. Die Sensibilisierungskampagne ist im 2025 geplant.
Principales étapes / calendrier
- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende
Bases légales
Existantes
§§ 210 ff. GAV
Bases légales
Nouvelles à créer
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Indicateurs / objectifs quantitatif
- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)
Autres fondements
Ressources
Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit
Champ d'action
Discrimination Sensibilisation au harcèlement sexuel dans les entreprises