Tolérance zéro pour le harcèlement sexuel
Contenu
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.
Objectif
Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)
Responsable(s)
Soleure SO
Partenaire(s)
Personalamt
Etat
En cours
Etat de mise en œuvre
Principales étapes / calendrier
- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende
Bases légales
Existantes
§§ 210 ff. GAV
Bases légales
Nouvelles à créer
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Indicateurs / objectifs quantitatif
- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)
Autres fondements
Ressources
Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit
Champ d'action
Discrimination Sensibilisation au harcèlement sexuel dans les entreprises