Mesure 4.4.A.1

Appenzell Rhodes-Extérieures encourage une culture d'entreprise dans les entreprises qui soit exempte de harcèlement sexuel et sexiste sur le lieu de travail

4.4.A.1. Appenzell Ausserrhoden fördert eine Betriebskultur in Ausserrhoder Unternehmen, die frei ist von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenu

Das Bewusstsein für die Wichtigkeit von präventiven Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz, wie sie gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) von Unternehmen verlangt werden, ist bei den Verantwortlichen (Geschäftsleitung, Personalmanagement) vorhanden.
In kompakten, massgeschneiderten und kontextbezogenen Trainings werden in einzelnen KMUs des Kantons Handlungsmöglichkeiten und Präventionsmassnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz mit Kaderpersonen und Mitarbeitenden entwickelt. Unsicherheiten und Tabus werden abgebaut.
Zur nachhaltigen Verankerung trägt auch die Entwicklung oder Überprüfung eines unternehmensspezifischen Leitfadens bei, mit Handlungsempfehlungen und Angaben zu internen oder externen Anlaufstellen. Das Unternehmen erhält für die Teilnahme am Projekt ein Teilnahme-Zertifikat (analog Berufsbildungsvignette).

Objectif

Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Förderung einer Betriebskultur in Unternehmen im Kanton Appenzell Ausserrhoden, die frei ist von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.

Responsable(s)

Canton de Appenzell Rhodes-Extérieures AR

Partenaire(s)

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Appenzell Ausserrhoden; Fachstelle für die Gleichstellung, Stadt Zürich

Etat

En cours

Etat de mise en oeuvre

Die Weiterbildung wurde von einem KMU gebucht;  Die Bewerbung des Angebots durch die zuständigen Stellen wird aktuell intensiviert.

Principales étapes / calendrier

Laufzeit: 2019/2020 – 2024
Laufzeit für Schulungen: Ab Herbst 2021


Bases légales
Existantes

Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz
Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz
Art. 328 Obligationenrecht

Bases légales
Nouvelles à créer

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Indicateurs / objectifs quantitatif

Die Lancierung des Projekts ist im August 2021 erfolgt; Schulung von 5 Unternehmen bis Frühjahr 2022; weitere 10 Unternehmen sollen bis Ende 2023 folgen.

Autres fondements

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Ressources

- Fördermittel des EBG
- Umsetzung im Rahmen der ständigen Aufgaben


Champ d'action

Discrimination Sensibilisation au harcèlement sexuel dans les entreprises

Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure

Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und kantonalen bzw. kommunalen sozialen Einrichtungen