Conciliation entre travail et famille
Contenu
Regelmässige Informationen an die Mitarbeitenden über Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Zug fördern. Ermöglichung von Teilzeitarbeit für Mitarbeitende aller Stufen ohne Benachteiligung gegenüber Anstellungsverhältnissen in Vollzeit. Förderung von Telearbeit in jeder Direktion, damit dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Organisations- und Führungskultur im Kanton Zug wird.
Objectif
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Responsable(s)
Canton de Zug ZG
Partenaire(s)
-
Etat
Permanent
Etat de mise en oeuvre
Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.
Principales étapes / calendrier
Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.
Bases légales
Existantes
Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11
Bases légales
Nouvelles à créer
Indicateurs / objectifs quantitatif
Anzahl der Anfragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anzahl der Mitarbeitenden im Teilzeit- und Vollzeitpensum
Anzahl der Telearbeits-Vereinbarungen
Autres fondements
Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026
Ressources
Champ d'action
Conciliation et famille Promotion de la conciliation dans l'administration