Mesure 2.4.A.7

Accueil extrafamilial et parascolaire des enfants

2.4.A.7.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenu

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) legt den Rahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau fest. Es hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu erleichtern sowie die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu fördern. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zur Verfügung steht. Im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten beteiligt sich die Wohngemeinde an den Kosten.

Objectif

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Responsable(s)

Canton d'Argovie AG

Partenaire(s)

Gemeinden

Etat

En cours

Etat de mise en oeuvre

Im Rahmen des laufenden Programms "Aargau 2030" will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich stärken. Die entsprechenden Projektarbeiten laufen

Principales étapes / calendrier

Das aktuell gültige Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. August 2016 in Kraft. Die Umsetzung erfolgte auf das Schuljahr 2018/2019. Ob im Rahmen des aktuellen Programms "Aargau 2030" – Teilprojekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen erforderlich sein werden, wird sich im Verlauf der Projektarbeiten zeigen.


Bases légales
Existantes

Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SAR 815.300)

Bases légales
Nouvelles à créer

Indicateurs / objectifs quantitatif

Autres fondements

Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort"

Ressources


Champ d'action

Conciliation et famille Accueil extra-familial pour enfants

Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure