Le canton obtient des améliorations en matière de conciliation de la vie professionnelle et de la vie familiale
Contenu
Der Regierungsrat hat im Rahmenkonzept “Frühe Kindheit” die Gewährleistung des Angebotszugangs zur familienergänzenden Kinderbetreuung für alle priorisiert. Daraus resultierte ein Kinderbetreuungsgesetz, welches einkommensabhängige Sozialtarife verstärkt (ab 2023). Neu gilt auch eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl der Betreuungsinstitution.
Objectif
Der Kanton Glarus stellt sicher, dass genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze vorhanden sind.
Responsable(s)
Canton de Glaris GL
Partenaire(s)
Gemeinden, Institutionen
Etat
Permanent
Etat de mise en oeuvre
Das Kinderbetreuungsgesetz wurde erfolgreich umgesetzt. Die kantonalen und kommunlen Subventionen zwecks Reduzierung der Elternbeiträge sind seit Januar 2023 umgesetzt. Während der Einführungsphase des neuen Kinderbetreuungsgesetzes werden die Insititution begleitet, damit die Umsetzung der Subventionsabrechnungen funktionieren und das Geld bzw. die Tarifreduktion bei den Eltern ankommt. Ausserdem wurden die Subventionen auch auf die Tagesfamilien ausgeweitet.
Principales étapes / calendrier
Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 Verabschiedung neues Kinderbetreuungsgesetz, Q3/4 2022 Ausarbeitung der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen, Q1 2023 Umsetzung des neuen Gesetzes mit den neuen einkommensabhängigen Sozialtarifen, Q1-4 2023 Umsetzung und Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.
Bases légales
Existantes
Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), Kinderbetreuungsverordnung (KiBV), Pauschalbeitragsverordnung (PauBV).
Bases légales
Nouvelles à créer
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Indicateurs / objectifs quantitatif
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Autres fondements
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Ressources
Kanton, Gemeinden und Bund (Anstossfinanzierung)
Champ d'action
Conciliation et famille Accueil extra-familial pour enfants
Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure
Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die familienergänzende Betreuung.
Bund beteiligt sich in den ersten drei Jahren an den Mehrkosten des Kantons und der Gemeinden.