Mesure 1.5.V.18

Contrôles de l’égalité salariale dans les marchés publics

1.5.V.18.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenu

Die Lohngleichheit von Mann und Frau ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit sind ein wichtiges Instrument, um die Lohngleichheit voranzutreiben. Die Stadt Luzern unterzeichnete im Jahr 2017 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die unter anderem verlangt, dass die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch die Einführung von Kontrollmechanismen überprüft wird. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich mindestens drei Stichprobenkontrollen, bei Unternehmen, die einen Auftrag der Stadt Luzern in der Höhe von mindestens Fr. 50'000.– erhalten haben, kontrolliert werden.

Objectif

Sicherstellung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau im Einflussbereich der Stadt Luzern

Responsable(s)

Ville de Lucerne

Partenaire(s)

EBG, SKG

Etat

Initialisé

Etat de mise en oeuvre

Derzeit werden die Grundlagen erarbeitet. Erste Kontrollen finden im Jahr 2025 statt.

Principales étapes / calendrier

Pilotphase 2025-2027


Bases légales
Existantes

BV, GlG, IVöB

Bases légales
Nouvelles à créer

Indicateurs / objectifs quantitatif

3 Kontrollen pro Jahr während der Pilotphase

Autres fondements

Ressources

Intern und Finanzhilfen des EBG


Champ d'action

Vie professionnelle et publique Mesures des communes et des villes

Dans quelle mesure la Confédération, les cantons ou les communes sont-ils concernés par la mesure