Egalité salariale dans l’attribution de mandats
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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Diesen Verfassungsgrundsatz wollen die Stadt Bern und die Stadt Zürich in all ihren Wirkungsfeldern konsequent umsetzen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bestätigten die Stadt Bern und die Stadt Zürich ihr entsprechendes Engagement. Seit mehreren Jahren überprüfen die Stadt Bern und die Stadt Zürich die Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe an Dritte. Stichprobenkontrollen werden bei Unternehmen durchgeführt, die im Rahmen des Beschaffungswesens einen Zuschlag für einen städtischen Auftrag erhalten haben, sowie bei Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen.
Objectif
Sicherstellung Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe (Beschaffungswesen, Leistungsvereinbarungswesen).
Responsable(s)
Ville de Berne, Ville de Zurich
Partenaire(s)
-
Etat
Permanent
Etat de mise en oeuvre
Stadt Zürich: Die Stadt Zürich führt weiterhin jährlich 10-12 Stichproben zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen bei kleinen und grossen Unternehmen durch.
Weitere Informationen siehe https://www.stadt-zuerich.ch/beschaffung
Im Subventions- und Leistungsvereinbarungswesen werden künftig im Rahmen eines Pilots Selbstnachweise mit einem nachweislich rechtskonformen wissenschaftlichen Überprüfungsinstrument (beispielsweise mit Logib) eingefordert und risikobasiert 1-2 Stichproben pro Jahr durchgeführt. Das Pilotprojekt startet 2023.
Stadt Bern: Zuschlagsempfänger*innen sind seit 1. Februar 2022 verpflichtet, die Einhaltung der Lohngleichheit nachzuweisen. Ab 2024 sind auch alle Leistungsvertragspartner*innen der Stadt Bern verpflichtet, bei Vertragsabschluss einen Lohngleichheitsnachweis vorzulegen. Sowohl im Beschaffungs- als auch im Leistungsvertragswesen werden zudem (risikobasierte) Stichkontrollen durchgeführt. Die Kontrollserie 2024 im Beschaffungswesen wurde soeben abgeschlossen.
Principales étapes / calendrier
Stadt Zürich bis mindestens 2022, danach erneuter Stadtratsbeschluss / Stadt Bern bis 2023, danach erneuter Gemeinderatsbeschluss
Bases légales
Existantes
BV, GlG, Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) i.V. mit
Stadt Zürich : KV/ZH, Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Zürich für die Beschaffung von Gütern, den AGB für Dienstleistungsaufträge sowie den AGB für Dienstleistungsaufträge und Güter, Verhaltenskodex und Firmenprofil.
Stadt Bern: Kantonales Gesetz und Verordnung über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG, IVöBV), Gemeindeordnung (GO), Verordnung über das Beschaffungswesen der Stadt Bern (VBW), Reglement und Verordnung für die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte und den Abschluss von Leistungsverträgen (UeR, UeV)
Bases légales
Nouvelles à créer
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Indicateurs / objectifs quantitatif
Anzahl Kontrollen pro Jahr
Stadt Bern: 8 - 10
Stadt Zürich: 12
Autres fondements
Aktionsplan der Stadt Bern 2023 – 2026 (siehe www.bern.ch/aktionsplangleichstellung)
Gleichstellungsplan der Stadt Zürich 2019 – 2022 (siehe www.stadt-zuerich.ch/gleichstellungsplan)
Ressources
Intern
Champ d'action
Vie professionnelle et publique Mesures des communes et des villes
Dans quelle mesure la Confédération, les cantons ou les communes sont-ils concernés par la mesure
Koordiniertes Vorgehen mit standardisiertem Verfahren mit Bund und Kantonen und Städten, die Kontrollen durchführen.