Le canton de Bâle-Campagne promeut l'égalité au travail en faisant connaître la loi sur l'égalité
Contenu
Durchführung einer öffentlich zugänglichen, eintägigen Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz (dreimal jährlich, gemeinsam mit den Kantonen Basel-Stadt und Bern);
Sensibilisierung von interessierten Kreisen des kantonalen Parlaments fürs Gleichstellungsgesetz;
Information von neuen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung;
Bekanntmachung des Gleichstellungsgesetzes via Website und Newsletter.
Der Kanton Basel-Landschaft stellt bei der Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen für die regionalen Hochschulen, Universität Basel und FHNW, sicher, dass diese Vorgaben betr. Gleichstellung enthalten. Auch in den periodisch erneuerten Leistungsaufträgen an diese Hochschulen werden Ziele zum Thema Gleichstellung aufgenommen. Die Hochschulen legen in der jährlichen Berichterstattung ihre Massnahmen und die Entwicklung dar.
Objectif
Erhöhung der Bekanntheit des Gleichstellungsgesetzes bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes durch private und öffentliche Arbeitgebende.
Responsable(s)
Canton de Bâle Campagne BL
Partenaire(s)
-
Etat
Permanent
Etat de mise en oeuvre
Principales étapes / calendrier
Durchführung dreier öffentlicher Weiterbildungen pro Jahr;
Durchführung mindestens eines Austauschs mit Vertretungen des kantonalen Parlaments;
regelmässige Informationen via Website und Newsletter.
Bases légales
Existantes
Verordnung über die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
Bases légales
Nouvelles à créer
---
Indicateurs / objectifs quantitatif
Quantitative und qualitative Bewertung der Weiterbildung durch Teilnehmende
Autres fondements
---
Ressources
Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.
Champ d'action
Vie professionnelle et publique Sensibilisation à la loi sur l’égalité (LEg)
Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure
Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.