Mesure 1.4.A.3

Analyse de l'égalité salariale

1.4.A.3. Lohngleichheitsanalyse

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenu

Das PA hat die Lohngleichheitsanalyse mittels des Tools "Logib" durchgeführt. Aktuell werden die Daten von der Revisionsstelle geprüft. Zusätzlich wurden die Anstalten und Gemeinden mittels Regierungsbeschluss ebenfalls aufgefordert, diese Analyse durchzuführen.

Objectif

Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation

Responsable(s)

Canton des Grisons GR

Partenaire(s)

-

Etat

Terminé

Etat de mise en oeuvre

Das Personalamt hat die Lohngleichheitsanalyse im 2021 durchgeführt. Die Prüfung durch die Finanzkontrolle und die Mitteilung an die Mitarbeitenden ist im 2022 erfolgt. Der Schwellenwert von 5% wurde eingehalten.

Principales étapes / calendrier

Weiteres Vorgehen: Bericht der Revisionsstelle, Bericht inkl. Massnahmen der Regierung unterbreiten


Bases légales
Existantes

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG; SR 151.1)

Bases légales
Nouvelles à créer

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Indicateurs / objectifs quantitatif

- Gender Pay Gap
- Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Autres fondements

Regierungsbeschluss vom 9. September 2020 (Prot. Nr. 750/2020)

Ressources

Die benötigten Ressourcen sind abhängig von den in der Zukunft definierten Massnahmen.


Champ d'action

Vie professionnelle et publique Analyses de l’égalité salariale

Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure

Die Gemeinden und Städte mit mehr als 100 Arbeitsverhältnissen sind ebenfalls aufgefordert, die Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.