Analyses de l'égalité salariale dans les entreprises à partir de 50 employé-e-s
Contenu
Der Kanton Basel-Stadt erarbeitet ein Gesetz, das Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Analyse soll bei negativem Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss wissenschaftlich und rechtskonform sein.
Objectif
Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
Responsable(s)
Canton de Bâle-Ville BS
Partenaire(s)
-
Etat
Initialisé
Etat de mise en oeuvre
Ratschlag für ein neues Gesetz wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Die parlamentarische Beratung fand im 2024 statt. Der Grosse Rat hat das Gesetz nochmals an die vorberatende Kommission überwiesen.
Principales étapes / calendrier
Der Ratschlag wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Die parlamentarische Beratung fand im 2024 statt. Der Grosse Rat hat das Gesetz nochmals an die vorberatende Kommission überwiesen.
Bases légales
Existantes
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Bases légales
Nouvelles à créer
Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)
Indicateurs / objectifs quantitatif
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Autres fondements
Grossratsbeschluss vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023 zur Überweisung der Gesetzesvorlage an den Grossen Rat: Lohngleichheitsanalysengesetz (Beschluss Nr. 23/32/45)
Ressources
Champ d'action
Vie professionnelle et publique Analyses de l’égalité salariale
Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure
Nicht betroffen