Analyses de l'égalité salariale dans les entreprises à partir de 50 employé-e-s
Contenu
In Abweichung zu den neuen Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz des Bundes sollen im Kanton Basel-Stadt Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese soll unabhängig vom Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss – analog zu den Bestimmungen im GlG – wissenschaftlich und rechtskonform sein. Die Überprüfung der Analyse und die Kommunikation der Resultate sind ebenfalls gemäss den Regelungen im Gleichstellungsgesetz vorzunehmen.
Objectif
Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Responsable(s)
Canton de Bâle-Ville BS
Partenaire(s)
-
Etat
En cours
Etat de mise en oeuvre
Öffentliche Vernehmlassung im Herbst 2022
Principales étapes / calendrier
Beschluss des Regierungsrats zum Gesetzesentwurf: Juni 2022
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: ca. September 2022 bis Juni 2023
Umsetzung : nach Verabschiedung im Grossen Rat
Bases légales
Existantes
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Bases légales
Nouvelles à créer
Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)
Indicateurs / objectifs quantitatif
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Autres fondements
Beschluss des Grossen Rates vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Ressources
Noch offen
Champ d'action
Vie professionnelle et publique Analyses de l’égalité salariale
Dans quelle mesure la Confédération, les villes ou les communes sont-ils concernés par la mesure
Die Gesetzesbestimmungen sind eine Ergänzung zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Sie orientieren sich deshalb soweit dies sinnvoll erscheint am Verfahren, wie es auf Bundesebene im GlG geregelt ist.